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   BVerwG, 21.03.1997 - 8 B 46.97   

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https://dejure.org/1997,21481
BVerwG, 21.03.1997 - 8 B 46.97 (https://dejure.org/1997,21481)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.1997 - 8 B 46.97 (https://dejure.org/1997,21481)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 1997 - 8 B 46.97 (https://dejure.org/1997,21481)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren - Frage der Rechtmäßigkeit eines Straßenausbaubeitragsbescheides als irrevisibles Landesrecht - Geltung des Willkürverbots für das Straßenausbaubeitragsrecht - Anforderungen an die Darlegung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1997 - 8 B 46.97
    Die von der Beschwerde in erster Linie genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94 - (Buchholz 406.11 § 130 BauGB Nr. 41) befaßt sich - ebenso wie die weiteren in der Beschwerde erwähnten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts - nicht mit dem im vorliegenden Fall einschlägigen Straßenausbaubeitragsrecht, sondern äußert sich ausschließlich zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht.
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1997 - 8 B 46.97
    Die Darlegung dieses Revisionszulassungsgrundes setzt voraus, daß die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 S. 4 ).
  • BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.94

    Kanalanschlußbeitrag - Vorteilsbegriff - Verteilungsregelung - Grundbetrag -

    Auszug aus BVerwG, 21.03.1997 - 8 B 46.97
    Der Vorteilsbegriff des landesrechtlich geregelten Ausbaubeitragsrechts richtet sich aber allein nach irrevisiblem Recht (vgl. Urteil vom 1. September 1995 - BVerwG 8 C 16.94 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 35 S. 1 ).
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